Gesellschaft & Gespräche
Zuhören, erzählen, gemeinsam in Erinnerungen schwelgen – Zeit für echte Zuwendung.
Alltagsbegleitung
Manchmal braucht es keine medizinische Hilfe, sondern einfach jemanden, der da ist: zum Reden, für einen Spaziergang oder eine ruhige Stunde zu Hause. Unsere Alltagsbegleiterinnen und -begleiter schenken genau diese Zeit.
Was ist Alltagsbegleitung?
Alltagsbegleitung bedeutet, Menschen im täglichen Leben zu begleiten und ihnen Gesellschaft zu leisten – dort, wo Pflege im engeren Sinn nicht nötig ist, aber Nähe, Struktur und Zuwendung guttun.
Gerade für ältere oder pflegebedürftige Menschen, die viel Zeit allein verbringen, macht ein regelmäßiger Besuch einen großen Unterschied. Unsere Begleiterinnen und Begleiter kommen zu festen Zeiten zu Ihnen nach Hause, nehmen sich Zeit und gehen auf Ihre Wünsche ein – ob beim Erzählen, bei einem Spaziergang oder bei einem gemütlichen Nachmittag mit Ihrem Lieblingshobby.
Für pflegende Angehörige ist die Alltagsbegleitung zugleich eine wertvolle Entlastung: verlässliche Stunden, in denen Sie wissen, dass Ihr Angehöriger in guten Händen ist.
Womit wir Sie begleiten
Jede Begleitung richtet sich nach Ihren persönlichen Wünschen. Das kann zum Beispiel sein:
Zuhören, erzählen, gemeinsam in Erinnerungen schwelgen – Zeit für echte Zuwendung.
An die frische Luft, kleine Ausflüge oder ein Besuch im Café – in Bewegung und unter Menschen bleiben.
Vorlesen, Karten- oder Brettspiele, Basteln, Musik – gemeinsame Beschäftigung, die Freude macht.
Zum Arzt, zum Friseur, zum Einkauf oder zum Amt – mit einer vertrauten Person an Ihrer Seite.
Beim Einkaufen, kleinen Erledigungen oder einer gemeinsamen Mahlzeit – der Alltag wird leichter.
Verlässliche Betreuungsstunden, in denen pflegende Angehörige durchatmen und Zeit für sich haben.
Für wen ist das gedacht?
Sie muss nicht an einen Pflegegrad gebunden sein – oft geht es einfach um mehr Lebensqualität und weniger Alleinsein.
Kosten & Finanzierung
Bei vorliegendem Pflegegrad lässt sich Alltagsbegleitung in vielen Fällen über den Entlastungsbetrag finanzieren.